Allgemeine Mietbedingungen für die
Anmietung eines Reisemobiles
Gültig ab 01. Januar 2021
Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des
Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobils Inhalt des zwischen
der Firma Autohaus Rhumetal – nachstehend „Vermieter” genannt - und Ihnen –
nachstehend „Mieter“ genannt - zustande kommenden Vertrages.
Bitte lesen Sie diese
Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch!
1. Anzuwendendes Recht, Stellung
des Kunden, Vertragsinhalt
Gegenstand des Vertrages ist
ausschließlich die mietweise Überlassung des Wohnmobils. Der Vermieter
schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von
Reiseleistungen.
Zwischen Vermieter und dem/den
Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den
ausschließlich deutsches Recht, und zwar in erster Linie die Bestimmungen
dieses Vertrages, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den
Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
Die gesetzlichen Bestimmungen über
den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das
Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter
gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und dem
bevollmächtigten Mitarbeiter des Autohauses Rhumetal vollständig
auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.
2. Mindestalter, Höchstalter,
Führerschein
Das Mindestalter des Mieters und
der Fahrer beträgt 25 Jahre und das Höchstalter 75 Jahre.
Der Führerschein der Klasse 3 gilt
für alle Modelle. Führerscheinklasse B gilt für Fahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg und Klasse C1 von mehr als 3.500 kg
Gesamtgewicht. Fahrer mit Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens
drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein.
Der
Mieter muss sich vom Kilometerstand, dem Tankstand und der
Vollständigkeit von Fahrzeugausrüstung und Mietzubehör überzeugen und dem
Vermieter allfällige Differenzen vor Antritt der Miete mit
teilen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, sämtliche für die
Abwicklung des Vertrages und die Nutzung des Mietobjektes erforderliche
Auskünfte (insbesondere Bonitäts- und Führerausweisprüfung) beim Mieter oder
bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Der Vermieter ist berechtigt eine
Mietkaution für den möglichen Fall der Beschädigung bzw. des Diebstahls des
Fahrzeuges, der Fahrzeugausrüstung oder des Mietzubehörs zu verlangen. Die
Kaution wird dem Mieter bei der Fahrzeugrückgabe rückvergütet bzw. im Fall
der Beschädigung oder des Diebstahls verrechnet. Ferner ist der Mieter
verpflichtet sämtliche Gebrauchsstoffe des Reisemobils ordnungsgemäss zu
befüllen (Öl, Dieselkraftstoff, AdeBlue etc.).
3. Mietpreise, Versicherungen
Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei
Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer
Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem
offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die
unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt. Pro Miettag sind im Mietpreis 300
km (Freikilometer) enthalten, jeder mehr gefahrene Kilometer wird nach
Rückgabe des Wohnmobils mit 0,29 € abgerechnet und ist sofort nach Rückgabe
des Wohnmobils bar fällig. Dieser Betrag darf vom Vermieter von der Kaution
einbehalten werden. Ab 3 Wochen Anmietung sind alle Kilometer inklusive.
Die Mietpreise beinhalten: Voll-
und Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von € 1000,00 pro Schadensfall, Kilometer laut
Mietvertrag. Wartungsreparaturen, die während der Mietzeit anfallen, soweit
diese nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, sind immer mit dem
Vermieter abzusprechen. Kraftstoff- und Betriebskosten (AdBlue, Öl) gehen zu
Lasten des Mieters.
Bei Rückgabe nach der schriftlich
vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde € 25,00 € (höchstens
jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und geben an Sie
eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die der Nachfolgemieter oder andere
Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend
machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der
automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei
fortgesetztem Gebrauch. Das Mietverhältnis
verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht
termingerecht zurückbringt und dem Vermieter übergibt. Im Falle einer
verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß §546 BGB in
Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der
vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu
zahlen. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene
Mindestmietdauer von 5 Tagen zu beachten. Bei jeder Anmietung wird eine
einmalige Service-Pauschale in Höhe von 149,00 € berechnet. Diese beinhaltet:
- eine Frischwasserfüllung,
Toilettenchemie für den gesamten Mietzeitraum, Außenreinigung des Wohnmobils,
Einweisung durch einen Mitarbeiter des Autohauses Rhumetal GmbH, zwei
Gasflaschen, Zubehör zur Inbetriebnahme des Wohnmobils.
Wir bieten eine Innenreinigung an,
welche mit 119,00 € pro Vermietung
abgerechnet werden kann und welche vom Mieter gebucht werden kann. Das
Wohnmobil darf allerdings nicht verwohnt abgegeben werden. Die Innenreinigung
bezieht sich auf einen normalen Gebrauch des Wohnmobils und setzt eine
Reinigungsdauer unseres Fachpersonals von 2 Stunden voraus.
Kühlschrank, Toilette und
Duschraum sind grundsätzlich vom Mieter gründlichst gereinigt zurückzugeben.
Der Mieter
haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden
Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch
genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters
verursacht worden.
Fahrten ins Ausland /Reiseziel
Fahrten ins
Ausland sind nur mit der Erlaubnis des Vermieter und nur in Länder die dem
Deckungsbereichs der Versicherung entsprechen, gestattet. Fährt
der Mieter ins Ausland, hat sich der Fahrer/Mieter eigenständig um die für
die im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeug- und anderen
Ausrüstungsgegenstände zu kümmern.
Der
Vermieter ist nicht für das Reiseziel des Mieters verantwortlich. Der
Vermieter stellt gemäss Mietvertrag ein Reisemobil für den gebuchten Zeitraum
zur Verfügung. Sollte ein Reiseziel nicht buchbar sein, so liegt dies nicht
im Verantwortungsbereich des Vermieters. Der Mieter muss sich um
entsprechende Vorschriften in einem anderen Land selbst kümmern (Vinetten,
Bußgelder, Mautgebühren etc.)
Reservierung, Rücktritt und
Umbuchung
Reisemobilreservierungen sind nur
nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter und ausschließlich für
Fahrzeuggruppen, bzw. mitreisender Personenanzahl, nicht für Fahrzeugtypen
verbindlich. Dem
Vermieter steht es frei, den gebuchten Fahrzeugtyp entsprechend der
Personenanzahl zu ändern!
Nach Erhalt des Mietvertrages ist
innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 30 % des Gesamtmietpreises, zu
leisten. Die Reservierung ist dann für beide Seiten verbindlich. Bei
Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung
gebunden. Der restliche Mietpreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn
fällig.
Bei Rücktritt von der
verbindlichen Reservierung durch den Mieter werden folgende Stornogebühren
fällig:
Von Vertragsabschluss bis zu 50
Tage vor Reiseantritt 40 % des
Mietpreises;
vom 49. bis 14. Tag vor
Reiseantritt 50 % des Mietpreises;
ab 13. Tag 90 % des Mietpreises;
am 3 Tage vor Abholung oder bei
Nichtabnahme des Fahrzeugs: 100 % des Mietpreises.
Dem Mieter steht es frei
nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
Die dem Mieter bestätigte
Reservierung kann von diesem bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten
Mietbeginn umgebucht werden, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind. Hierfür
wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
€ 50 pro Umbuchung berechnet. Eine eventuell anfallende Stornogebühr wird
immer von der ersten bestätigten Reservierung ausgehend berechnet. Spätere
Umbuchungen sind, soweit überhaupt möglich, nur nach Rücktritt zu den
Bedingungen und anschließender Neubuchung möglich. Bei Stornovorgängen erhebt
der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR netto. Der Vermieter behält sich vor bei
eventuellem Fehlverhalten des Kunden ebenfalls vom Vertrag zurückzutreten.
Der Mieter hat in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter.
5. Zahlungsbedingungen, Kaution
Die Kaution beträgt € 1000,00 € und
muss bei Fahrzeugübernahme hier bar hinterlegt
werden. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage bis zum Anmietdatum)
werden Kaution und voraussichtlicher Mietpreis sofort fällig.
Sollte das gemietete Reisemobil
Schäden bei Rückgabe aufweisen, die entweder durch den Mieter verursacht und
verschuldet wurden, oder aber durch einen anderen Verkehrsteilnehmer
verschuldet wurden, so verbleibt die Kaution beim Vermieter. Sollte eine
Regulierung durch eine Versicherung erfolgen, so verbleibt die Kaution bis
zur endgültigen Klärung der Angelegenheit beim Vermieter.
Die Kaution wird bei
ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und nach erfolgter Mietvertrags–
Endabrechnung durch das Autohaus Rhumetal nur in bar zurückerstattet. Alle noch nicht
bezahlten anfallenden
Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet, ein
sich eventuell ergebender Rückzahlungsbetrag muss vom Mieter bar in den
Geschäftsräumen der Autohaus Rhumetal GmbH abgeholt werden.
Kommt der Mieter mit seinen
Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Der Mieter kann einen geringeren
Verzugsschaden nachweisen.
6. Haftung, Vollkaskoschutz
Bei Fahrzeugschäden,
Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich
nach den allgemeinen Haftungsregeln. Das Fahrzeug ist durch unsere VGH
Versicherung vollkaskoversichert.
Der Mieter haftet dagegen uneingeschränkt bei Reifenschäden und Schäden die
durch:
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
- Fahruntüchtigkeit durch z.B. Alkohol, Drogen und Medikamente usw.
- Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen- und breiten
- Zurücksetzen und Parken des Fahrzeuges ohne Einweisung durch eine
Hilfsperson (auch bei falscher Einweisung) verursacht werden. In diesem Fall
übernimmt der Mieter auch die durch ihn am Unfallgegner verursachten
Personen- und Sachschäden. Muss hierfür die Haftpflicht- und
Vollkaskoversicherung des Vermieters in Anspruch genommen werden, so zahlt
der Mieter die durch diesen Schaden entstehenden Höherstufungen in den
vorgenannten Versicherungen.
Der Mieter haftet gleichfalls für
Schäden dann, wenn er
a) die Schadensanzeige entgegen
der Verpflichtung des Mieters gem. Ziff. 8 nicht unverzüglich oder nicht
vollständig oder mit falschen Angaben an den Vermieter übergibt.
b) oder seine Erfüllungsgehilfen
Unfallflucht begangen, bei einem Unfall auf die Heranziehung der Polizei
verzichtet oder falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, soweit
hierdurch die berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des
Schadens beeinträchtigt wurden und der Pflichtverstoß weder auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit beruht. Im Falle grob fahrlässiger Verletzung dieser
Verpflichtungen bleibt es insoweit bei der Freistellung, als die Verletzung
Einfluss weder auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die
Feststellung oder den Umfang der Versicherungsleistung durch den hinter dem
Vermieter stehenden Versicherer noch auf die Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen gehabt hat.
Die Haftungsfreistellung bezieht
sich nicht auf den vereinbarten Selbstbehalt. Sie gilt nur für den
Mietzeitraum.
Für Verkehrs- und Ordnungsvergehen
des Mieters und seiner Erfüllungsgehilfen haften diese selbst. Treffen den
Vermieter Kosten und Gebühren, wird er freigestellt.
Brems-, Betriebs- und reine
Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Dies gilt auch für Schäden, die auf
ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.
Die Regelungen gelten neben dem
Mieter auch für den berechtigten Fahrer. Für den unberechtigten Nutzer des
Fahrzeugs gilt die vertragliche Haftungsfreistellung nicht.
7. Rückgabeprotokoll,
Mängelanzeige, Abtretungsverbot
Der Mieter übernimmt ein
Reisemobil. Vor Einweisung in das Fahrzeug wird der Mieter zusammen mit dem
einweisenden Personal des Vermieters den Fahrzeugzustand – wie eventuelle Beschädigungen
– aufnehmen.
Der Mieter ist verpflichtet, das
Fahrzeug in vertragsgerechtem Zustand zurückzugeben.
Für im Reisemobil nach Rückgabe
vermisste Gegenstände wird diesseits keine Haftung übernommen.
Der Kraftstofftank wird bei
Übergabe durch den Vermieter nicht gefüllt. Der Mieter gibt das Reisemobil
mit dem gleichen Füllstand wie bei Auslieferung wieder zurück. Etwaiger zu
viel getankter Kraftstoff wird durch den Vermieter nicht erstattet, gleiches
gilt für AdeBlue.
Nach Mietbeginn festgestellte
Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich dem
Autohaus Rhumetal anzuzeigen.
Der Mieter kann Ansprüche jedweder
Art nicht geltend machen, wenn diese Ansprüche begründenden Mängel nicht im
Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.
Verhalten bei Unfällen
Kommt es zu einem Unfall, Brand,
Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort
die Polizei und den Vermieter zu verständigen und hinzuzuziehen. Gegnerische
Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Er ist weiter verpflichtet, den
Schaden dem Vermieter unverzüglich vorab anzuzeigen. Ferner hat er
unverzüglich, unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen
Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig auszufüllen ist, den
Vermieter vollständig zu informieren, so dass der Vermieter seiner
Anzeigenpflicht gegenüber dem Versicherer in Wochenfrist nachkommen kann.
Reparaturen
Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit
des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung der Autohaus
Rhumetal GmbH in Auftrag gegeben werden.
Die Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der
ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (s.
Ziff. 6), von der Autohaus Rhumetal GmbH erstattet.
Schadensersatzansprüche des
Mieters an den Vermieter für versteckte und offensichtliche Mängel am
Fahrzeug, die zum Zeitpunkt des Mietbeginns am Fahrzeug bereits vorgelegen
haben oder solche Mängel, die während der Mietdauer am Fahrzeug eintreten,
sind ausgeschlossen.
Berechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag
angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Alter haben
und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis lt. Ziff. 2 sind.
Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das
Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen
bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie
für eigenes einzustehen. Bei Übergabe sind dem Vermieter alle Führerscheine
der Fahrer vorzulegen. Kopien werden gefertigt.
Verbotene Nutzung
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an
motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von
leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung
von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des
Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung; für sonstige
Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf
nicht zum Befahren vorgesehenem Gelände.
Das Fahrzeug ist schonend und
sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die
Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten
und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig
zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand
befindet.
Rauchverbot / Mitnahme von Tieren
Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet.. Darüber hinaus ist
die Mitnahme von Tieren nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters
gestattet. Dies muss im Mietvertrag explizit angegeben werden. Schäden, die
durch Tiere entstehen, sind vom Halter entsprechend zu regulieren.
Übergabe, Rücknahme
Der Mieter ist verpflichtet, vor
dem Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeug-Einweisung durch unsere
Experten in der Übergabe-Station teilzunehmen, sowie die Rückgabe zusammen
mit den Stationsmitarbeitern durchzuführen.
Übergabe: Montag bis Freitag ab
14.00 Uhr; Rücknahme : Montag bis Samstag 9-10 Uhr, An Samstagen Übergabe ab 13.00 Uhr. An Sonn-
und Feiertagen ist eine Übergabe bzw. Rücknahme nicht möglich. Nach
Vereinbarung sind auch andere Übergabezeiten gegen Entgelt bei Vorhandensein
des Wohnmobils möglich.
Vor der Rückgabe des Fahrzeugs
muss dieses innen- sofern keine Innenreinigung gebucht wurde - einwandfrei
vom Mieter gereinigt werden. Sollte das nicht der Fall sein, werden dem
Mieter € 150,00 in Rechnung gestellt.
Falls die Toilette vom Vermieter
teilweise oder komplett gereinigt werden muss, werden dem Mieter € 130,00 €
in Rechnung gestellt. Bei extremer Verschmutzung des Wohnmobils (z.B.
Teerflecken, befleckte Polster, Brandflecken usw.) ist der Mieter
verpflichtet, die Reinigungskosten/Ersatz zusätzlich zur Endreinigung zu
tragen. Die Rücknahme des Fahrzeuges wird durch die Unterschrift auf dem
Rückgabeprotokoll bestätigt.
Auch bei gebuchter Innenreinigung
sind alle Tanks (Abwasser/Frischwasser und Toilettenbox) entleert und
gesäubert zurückzugeben. Das Fahrzeug ist besenrein zu übergeben. Müll
entsorgen Sie bitte auf entsprechenden Camping/Stellplätzen.
Die Vermietstation kann die
Übergabe des Fahrzeuges vorenthalten, soweit bis die Fahrzeug-Einweisung
erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu
Lasten des Mieters.
Haftung des Vermieters/Ersatzfahrzeug
Ansprüche des Mieters sind weitgehend durch die des Chassis-Herstellers
Fiat oder Ford enthaltenen Assistance Schutzbriefe abgesichert. Ein darüber hinausgehender
weiterer Autoreiseschutzbrief besteht nicht, es bleibt dem Mieter
freigestellt einen solchen auf eigene Kosten zu erwerben. Eine darüber
hinausgehende Haftung des Vermieters wird ausgeschlossen, insbesondere Ersatz
für vertane Urlaubszeit und sonstige inmaterielle Schäden sowie
Folgemangelschäden. Auf jeden Fall ist die Haftung des Vermieters auf Vorsatz
beschränkt. Schäden, die der Mieter durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße
Behandlung des Mietobjektes erleidet, sind von der Haftung ausgeschlossen.
Kann der Mieter seine Reise wegen Ausfalls des Fahrzeuges nicht oder nur
verspätet antreten, wird der Mietpreis entsprechend der ausfallenden Tage dem
Mieter zurückerstattet, der Vermieter wird sich in diesem Fall jedoch ohne
Rechtsanspruch des Mieters um ein Ersatzfahrzeug bemühen. Entstehen durch die
Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges Nebenkosten, wie Fähr- und
Mautgebühren oder Betriebskosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters.
Auslandsfahrten
Auslandsfahrten
innerhalb Europas sind möglich. Ost- und außereuropäische Länder (z.B. Polen,
Tschechien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Türkei etc.) bedürfen ausdrücklich
der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines
speziellen Versicherungsschutzes. Dies muss unbedingt im Mietvertrag
festgehalten werden. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Fahrten ins Ausland
sind nur mit der Erlaubnis des Vermieters und nur in Länder die dem
Deckungsbereichs der Versicherung entsprechen, gestattet. Fährt
der Mieter ins Ausland, hat sich der Fahrer/Mieter eigenständig um die für
die im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeug- und anderen
Ausrüstungsgegenstände zu kümmern.
Ausschlussfrist, Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der
Mieter innerhalb einer Woche nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des
Fahrzeuges bei der Vermietstation schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der
Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an
der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
Vertragliche Ansprüche des
Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher
Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich
vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so
ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche
schriftlich zurückverweist. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag
an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen,
ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.
Speicherung und Weitergabe von
Personendaten
Der Mieter ist damit einverstanden,
dass das Autohaus Rhumetal GmbH seine
persönlichen Daten speichert. Der
Vermieter darf diese Daten an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben,
weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen
Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24
Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben
wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht
werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel
protestiert werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle
für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen
Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich
verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt
beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher
bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs,
Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder
über diesen Vertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters
(Katlenburg, Northeimer Straße 12 a) vereinbart soweit der Mieter keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte
Person ist.
Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Geschäftsverbindungen unwirksam sein oder werden, so hat
diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam
gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in
wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt
und gelten als solche vereinbart. Der Anmietung eines Reisemobiles liegt ein
Mietvertrag zugrunde und keine gebündelten Leistungen (Reiseveranstaltung)
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