Parkplatz
Bild 1: Knaus BOXDRIVE 680 ME
Bild 2: Wohnmobil mieten in Fellbach
Bild 3: Knaus mieten in Fellbach
Bild 4: Wohnmobil von Knaus mieten in Fellbach
Bild 5: Wohnmobil in Fellbach online mieten
Bild 6: in Fellbach Wohnmobil mieten
Bild 7: Knaus Wohnmobil in Fellbach mieten
Bild 8: Wohnmobil für 2 Personen in Fellbach mieten
Bild 9: Knaus BOXDRIVE 680 ME
Bild 10: Wohnmobil mieten in Fellbach
Bild 11: Knaus mieten in Fellbach
Bild 12: Wohnmobil von Knaus mieten in Fellbach
Bild 13: Wohnmobil in Fellbach online mieten
Bild 14: in Fellbach Wohnmobil mieten
Bild 15: Knaus Wohnmobil in Fellbach mieten
Bild 16: Wohnmobil für 2 Personen in Fellbach mieten
Bild 17: Knaus BOXDRIVE 680 ME
70736 Fellbach

Knaus BOXDRIVE 680 ME

Sitzplätze
2
Schlafplätze2

Ausstattungen

  • TGE Paket
  • BOXDRIVE Paket
  • Energy Basic-Paket
  • Fahrerassistenz-Paket 2
  • Media Van Paket II – BOXDRIVE
  • Licht & Sicht-Paket I
  • 8-Stufen-Wandler-Automatikgetriebe
  • Zweikreis-Luftfedersatz (Auflastung auf 4.000 kg möglich)
  • Auflastung von 3.500 kg auf 3.850 kg
  • MAN TGE 35 Kasten Motor (103 kW / 140 PS); Frontantrieb; 6-Gang-Schaltgetriebe; Euro 6d
  • Chassis in Metallic Lackierung: Indium Grau
  • Reserverad (Stahlfelge) mit Fahrbereifung, sowie Bordwerkzeug und Wagenheber
  • LED-Hauptscheinwerfer mit LED-Tagfahrlicht
  • Außenspiegel elektrisch anklappbar
  • Batteriehauptschalter
  • Scheibenwaschdüsen vorne beheizbar
  • Verbundglas-Frontscheibe in Wärmeschutzverglasung, beheizbar
  • Linkslenker
  • 16" Bereifung
  • ESP
  • Hill Holder (Berganfahrhilfe)
  • ABS
  • Elektronische Wegfahrsperre
  • Elektromechanische Servolenkung
  • Seitenwindassistent
  • Kraftstofftank 75 Liter
  • Fahrzeugschlüssel mit Fernbedienung zur Ver- und Entriegelung der Fahrerhaustüren
  • Elektrische Fensterheber (Fahrer- und Beifahrertür)
  • Außenspiegel manuell verstellbar
  • Vorderachse, verstärkt (2.100 kg Traglast statt 1.800 kg)
  • Federung/Dämpfung, Standard und Stabilisierung, verstärkt
  • Frontstoßfänger in Grau mit lackierter Blende in Wagenfarbe
  • Radmittenabdeckungen mit Chrom-Emblem
  • Fahrerhausbelüftung
  • Fahrer- und Beifahrerairbag, mit Beifahrer-Airbag-Deaktivierung
  • Multifunktionsanzeige „Plus“
  • Original MAN Fahrerhaussitze
  • Fahrerhaussitze drehbar
  • Handschuhfach mit abschließbarer Klappe, beleuchtet
  • Textile Verschattung für Front- und Seitenscheiben
  • Notbremsassistent
  • Funkklappschlüssel (2 Stück)
  • Außenspiegel rechts und links (konvex), mit integrierter LED-Blinkleuchte und Weitwinkelbereich
  • Tagfahrlicht in Serienscheinwerfer
  • Kühlerschutzgitter mit Chromapplikationen
  • Verzurrschienen zur Ladegutsicherung
  • Gaskasten für Gasflaschenvorrat 1 x 2,7 kg
  • Komfort-Rollo-System
  • Rahmenfenster SEITZ S7P
  • Dachhaube 40 x 40 cm klar, mit Insektenschutz und Verdunklung (Heck)
  • Rahmenfenster für Hecktüren
  • Pilzlüfter (Toilettenraum)
  • Dachhaube (Hebe-Kipp) 70 x 50 cm, mit Insektenschutz und Verdunklung (Bug)
  • Kältebrückenoptimierte Isolation
  • PE-Vlies-Dämmung mit Dampfsperre an den Seitenwänden. Polyurethan-Dämmschaum mit PE-Vlies (Decke)
  • Bodenplatte in Sandwichbauweise aus Styrodur, Pappelsperrholz und PVC-Belag
  • Stoffkaschierte Seitenwandverkleidung mit rückseitiger PE-Isolation
  • Möbelbau in Vollkorpusbauweise mit Dübeltechnik
  • Arbeitsfläche Küche und Tisch in CPL-Ausführung
  • Schubladen, Klappen und Türen bündig in Möbelkorpus eingelassen
  • Deckenschrankklappe mit Griff, Kipphebel und Soft-Close-Funktion
  • Möbeldekor: Modern Oak
  • Möbelscharniere mit Federverstärkung und Soft-Close
  • Küchenschubladen mit kugelgelagertem Vollauszug
  • Seitliche Küchen-Funktionsklappe
  • Hubbett im Heck
  • ISOFIX-System (2 Kindersitze)
  • Zwei-Lagen-Kaltschaummatratzen mit atmungsaktivem und strapazierfähigem Matratzenüberzug
  • Hecklängsbett mit durchgängigem Lattenrost
  • Umbau Sitzgruppe zu Notbett
  • Dinettensitzbank-Verbreiterung durch Seitenauszug und dreistufige Lounge-Funktion (auch während der Fahrt)
  • Schwebender Dinettentisch, ausdrehbar
  • Automotive Gepäckraumauskleidung
  • Deckenhoher Kleiderschrank
  • Polster: MEMPHIS
  • Raumbad mit Duschkabine
  • Heckdusche mit ausziehbarer Brause im Heckbett (vor Heckflügeltür rechts)
  • Kompressor-Kühlschrank 90 Liter (incl. 7,5 Liter Gefrierfach)
  • Kassetten-Toilette THETFORD drehbar
  • 2-Flammen-Kocher mit unterteilter Glasabdeckung und Spüle mit Schneidbrettabdeckung
  • Offene Ablagen in Küche mit indirekter LED-Beleuchtung und Gepäckraum mit integrierter Steckdose (12 V/230 V)
  • Aufklappbare Arbeitsplattenverlängerung an der Küche
  • Komfortables Schwenkbad mit Waschbecken und Dusche
  • Gasschlauch Ausführung D/AT/ES/FI/BE/IT/NL/DK
  • Gasregler Ausführung D/AT/ES/FI/BE/IT/NL/DK
  • Wasserversorgung mit Tauchpumpe
  • Warmwasserversorgung mit Einhebel-Mischbatterie
  • Wasserleitungen mit Umluftschlauch verlegt
  • Dieselheizung TRUMA Combi 6 D
  • Umluftanlage 12 V
  • Stimmungsvolle Ambientebeleuchtung
  • Zuschalt-/Trennautomatik für Starter- und Aufbaubatterie
  • Ladeautomat elektrisch für Aufbau-/Fahrzeugbatterie
  • CEE-Außenanschluss für 230 V, mit Sicherungsautomat
  • FI-Schutzschalter
  • Ladebooster für Aufbaubatterie
  • 230 V SCHUKO-Steckdosen Variante „D/AT/ES/FI/BE/IT/NL/DK/SE“
  • Control-Panel
  • Zentrale, leicht zugängliche Geräte- und Versorgungsinstallation
  • Innenbeleuchtung in LED-Technik
  • 8-Kanal Lichtsteuerung
  • Beleuchtung Trittstufe vorne, abschaltbar
  • LED-Gepäckraumbeleuchtung inkl. Vorfeldbeleuchtung bei geöffneter Hecktür
  • Bedienanleitung (deutsch)
  • Dichtigkeitsgarantie 10 Jahre
  • Verbandmaterial, Warndreieck und Warnweste
  • Reifen-Reparaturset: 12-Volt-Kompressor und Reifendichtmittel

Technische Daten

Hersteller/Baureihe Knaus BOXDRIVE
Aufbauart Campervan
Sitze mit Gurt 2
Schlafplätze 2
Betten Hubbett
Liegeflächen Heck (197 x 78; 208 x 78)
Abmessungen L 684 cm x B 204 cm x H 268 cm
Leergewicht 3090 kg
techn. zul. Gesamtgewicht 3850 kg
Modelljahr 2023
Getriebe Automatik
Leistung 103 KW / 140 PS
Umweltplakette grün
Kraftstoff Diesel

Mietbedingungen für Caravans /Motorcaravans

Stand: 02/2017) 

1. Reservierung, Rücktritt und Schadensersatz

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Wird die vereinbarte (ohne abweichende Vereinbarung gelten Ziff. 3. und 5. dieser Mietbedingungen). Anzahlung auf Mietpreis und/oder die Kaution vom Mieter nicht vereinbarungsgemäß erbracht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz nach der folgenden Regelung für den Rücktritt des Mieters verlangen. Der Vermieter ist ohne Kautions- und/oder Mietanzahlung nicht verpflichtet, die Mietsache zur Verfügung zu stellen. Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag oder unberechtigter Kündigung vor dem vereinbarten Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu bezahlen: Rücktritt/unberechtigte Kündigung mehr als 90 Tage vor Mietbeginn: 10%; 31-90 Tage vor Mietbeginn: 20%; 14-30 Tage vor Mietbeginn: 50%; 13 Tage oder weniger vor Mietbeginn: 90%. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, steht dem Vermieter der Mietpreis in voller Höhe zu. Der Schadensersatz (Mietpreis/-anteil) Ist bei Nichtabholung, Rücktritt/unberechtigter Kündigung des Mieters höher anzusetzen, wenn der Vermieter höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Mieter niedrigeren oder das Fehlen von Schaden überhaupt nachweist. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen, den der Vermieter aus wichtigem Grund zurückweisen kann. Tritt der Ersatzmieter in den Mietvertrag zu denselben Bedingungen ein und erfüllt der Ersatzmieter den Mietvertrag, entfällt die Pflicht zur anteiligen Zahlung bzw. die Schadensersatzpflicht. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden entstehen (Z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietzins richtet. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist dennoch der volle vereinbarte Mietpreis zu bezahlen, sofern der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Durch Abschluss einer Reise-Rücktrittversicherung kann sich der Mieter nach den allgemeinen Bedingungen für diese Versicherung gegen diese Kosten schützen. 

2. Mietpreise

Es gelten die Preise der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste. 

3. Zahlungsweise

Bei Vertragsschluss, spätestens innerhalb von 8 Tagen danach, ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht an mehr an die etwa zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis und die Kaution sind spätestens 8 Tage vor Mietbeginn zu bezahlen. 

4.Übernahme und Rückgabe

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit in den Geschäftsräumen des Vermieters während der Öffnungszeiten zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

5. Kaution

Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der Vollkasko-Versicherung bezahlt werden. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, beträgt diese 340.- € bei Caravans und 520.- € bei Wohnmobilen. Die Selbstbeteiligung für die Tellkasko-Versicherung beträgt — sofern nichts anderes vereinbart wurde - 160,- €. Die Bezahlung kann durch Bargeld. oder durch Euroscheck erfolgen. Zu Beginn der Mietzeit wird eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution. Das Fahrzeug wird in gereinigtem und vollgetanktem Zustand übergeben und ist in frisch gereinigtem und vollgetanktem Zustand zurückzugeben. Ist die Reinigung ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat der Mieter die Reinigungspauschale gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste, die insoweit ausdrücklich Vertragsbestandteil ist, zu bezahlen. Der Mieter kann niedrigeren, der Vermieter höheren Reinigungsaufwand nachweisen. 

6.Führungsberechtigte
Das Alter des Mieters und Fahrers muss mindestens 21 Jahre betragen und der Fahrer muss seine Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr besitzen. Für Wohnmobile muss er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. der deutschen Klasse B sein. Es ist zu beachten, dass Wohnmobil-Modelle ein Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben können und dafür der Führerschein der Klasse 3 bzw. der deutschen Klasse C erforderlich ist. Bei Caravans ist zu beachten, dass nach neuem Führerscheinrecht der Anhängerführerschein BE zum Führen einer Fahrzeugkombination aus Pkw und Anhänger über 750 Kilogramm notwendig sein kann. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer sowie Familienangehörigen und den beim Mieter angestellten Berufsfahrern gelenkt werden. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke - außer zu ausdrücklich vertraglich vereinbarten - oder für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, zu verwenden. 

7.Schutzbrief

Der Mieter muss zum Zwecke der Rückholgarantie im Schadensfall für die gesamte Mietdauer einen Inlands- oder Auslandsschutzbrief abschließen. Die Benutzung des Fahrzeugs ist grundsätzlich nur innerhalb Westeuropas zulässig — die Nutzung in Osteuropäischen Ländern/Staaten der ehemaligen UdSSR kann schriftlich vom Vermieter zugelassen werden. Für außereuropäische Länder wie z.B. asiatische Türkei, Israel, Tunesien, Marokko, Polen, usw. muss eine besondere Vereinbarung mit dem Vermieter

geschlossen und ein besonderer Versicherungsschutz vereinbart werden. 

8.Obhutspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. 

9.Wartung und Reparatur

Die Kosten der laufenden Unterhaltung, z.B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs trägt der Mieter - die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen Verschleißreparaturen trägt der Vermieter. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100.- € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 10). 

10. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfällen und Verlust des Fahrzeugs haftet er für den eingetretenen Schaden - soweit die abgeschlossene Versicherung greift, in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung – wenn er (bzw. der Fahrer) den Unfall oder den Verlust (mit-) zu vertreten hat. Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist oder der Mieter es unterlässt, den Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen (siehe Ziff. 12) oder der Mieter (bzw. Fahrer) keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder nicht befugt ist, von ihr Gebrauch zu machen. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 — Durchfahrtshöhe — gem. § 41 Abs.Il Ziff.6 StVO - verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten nach Ziffern 6 oder 8 dieser Bedingungen verletzt oder das Fahrzeug an einen nichtberechtigten Dritten überlassen, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadensfalls (insbesondere durch den Versicherer) gehabt. Der Mieter haftet im übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. 

11. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadensersatz, begrenzt auf das 10- fache des vereinbarten Nettomietzinses. Der Vermieter ist berechtigt, statt dem reservierten Fahrzeug ein gleichwertiges Ersatz-Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, ausfällt. Für mittelbare Schäden haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurücklässt. 

12.Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll (siehe Ziff. 10). Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenhöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten. Versagt der Wegstreckenzähler, ist das Fahrzeug unverzüglich auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und reparieren zu lassen. 

13. Speicherung von Personaldaten

Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. Diese Regel gilt auch für Wechsel- und Scheckverfahren. 

15. Schlussbestimmungen

Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen; mündliche Zusagen nicht abgegeben. Sollten einzelne Punkte dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. 

16. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Vermieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 


 

Mietbedingungen download

1
2
3

Zwischensaison

119,00 €

Frühbucherrabatt 5% bis 28.02.2024
Langzeitrabatt 10% ab 21 Tage Miete
Langzeitrabatt 15% ab 28 Tage Miete
Langzeitrabatt 20% ab 35 Tage Miete

1
2
3

Nebensaison

99,00 €

Frühbucherrabatt 5% bis 28.02.2024
Langzeitrabatt 10% ab 21 Tage Miete
Langzeitrabatt 15% ab 28 Tage Miete
Langzeitrabatt 20% ab 35 Tage Miete

1
2
3

Hauptsaison

136,00 €

Frühbucherrabatt 5% bis 28.02.2024
Langzeitrabatt 10% ab 21 Tage Miete
Langzeitrabatt 15% ab 28 Tage Miete
Langzeitrabatt 20% ab 35 Tage Miete

1
2
3

Nachsaison

120,00 €

Frühbucherrabatt 5% bis 28.02.2024
Langzeitrabatt 10% ab 21 Tage Miete
Langzeitrabatt 15% ab 28 Tage Miete
Langzeitrabatt 20% ab 35 Tage Miete

1
2
3

Bereits belegt

1
2
3

Ihre Auswahl

Fellbacher Caravaningmarkt e.K.

Friedrich-List-Str. 1D -  70736  Fellbach

Öffnungszeiten

Verkauf / Vermietung
Mo. – Fr.: 09.00 Uhr – 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Ansprechpartner
  • Jürgen Hinderer (Mietfahrzeuge Caravans; Mietfahrzeuge Reisemobile; Reisemobile Gebrauchtfahrzeuge; Reisemobile Neufahrzeuge; Wohnwagen Gebrauchtfahrzeuge; Wohnwagen Neufahrzeuge)
    Tel.: 0711 584300
  • Rainer Steer (Mietfahrzeuge Caravans; Mietfahrzeuge Reisemobile; Reisemobile Gebrauchtfahrzeuge; Reisemobile Neufahrzeuge; Verkauf; Wohnwagen Gebrauchtfahrzeuge; Wohnwagen Neufahrzeuge)
    Tel.: 0711 584300

Seit über 50 Jahren an dieser Stelle Ihr Partner für Wohnwagen, Wohnmobile und Allem was dazugehört.​


Unsere Leistungen

  • Einfach zu erreichen
  • Individuelle Beratung
  • Top Werkstattservice
  • Zubehör-Markt
  • Gebrauchtwagenmarkt
  • Neuwagenmarkt
  • Fahrzeugfinanzierung

Anbieterkennzeichnung

Handelsregister Amtsgericht Stuttgart
Handelsregister-Nummer HRA 736090
UsSt-ID nach §27a UStg DE320032881
Vertretungsberechtigt Jürgen Hinderer

Weitere Details zum Angebot

D - 70736 Fellbach, Friedrich-List-Str. 1
Ihr Preisab 99 €
Servicepauschale165,00 €
Kaution1.500,00 €
Kaution300,00 €
25,00 €
30,00 €
9,40 €
10,00 €
10,00 €
Unverbindlich merken?parken