Hymer Sonstige 600
Beschreibung
Modelljahr: 2022Grundriss: DoppelbettBezüge: Delfi
Chassis: Fiat
Motor: Ducato 2,2 l Multijet
Antrieb: Vorderradantrieb
SONDERAUSSTATTUNG
- Fiat Ducato - 2,2 MultiJet - 103 KW/140 PS - Euro VI-E
- Fiat Ducato 3,5 t anstelle Fiat Ducato 3,3 t
- 16" Leichtmetallräder mit Bereifung 225/75 R16 (nur für Fiat Ducato Light-Chassis) 8)
- Nebelscheinwerfer inkl. Abbiegelicht
- Scheinwerfer mit schwarzem Rahmen
- LED-Tagfahrlicht
- Ausstellfenster im Heck in Fahrtrichtung rechts inkl. Vedunkelungsrollo und Mückenschutz
- Markise mit Spezialadapter für das Aufstelldach, Gehäuse anthrazit, 350 x 250 cm (nur 600/602)
- Außenfarbe Metallic Grigio Campovolo
- Chassis Paket -Lenkrad und Schaltknauf in Leder, 90 l Kraftstofftank, Außenspiegel elektrisch verstell-/beheizbar, Premium DAB Radiovorbereitung, DAB-Audiovorbereitung mit 4 Lautsprechern
- Aufstelldach in Wagenfarbe (Maxi-Doppelbett mit Schlafkomfortsystem) 14) 15)
- Zulassungsdokumente Hymer
- Überführung Hymer * Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten.
* Service-Plus: Werden Sie VIP-Kunde - Bei uns stehen Sie als Kunde im Vordergrund! Wir bieten nicht nur günstige Preise, sondern einen umfassenden Service - auch nach Fahrzeugauslieferung.
* Sie möchten sich von Ihrem Altfahrzeug trennen? Bei uns kein Problem - wir nehmen Fahrzeuge aller Art in Zahlung und liefern Ihnen im Gegenzug Ihr neues Wunschmodell.
* Hohe Anschaffungskosten? Günstige Finanzierungskonditionen sind bei uns selbstverständlich.
* Laufzeiten von 12 bis 150 Monaten für eine flexible monatliche Belastung jederzeit möglich.
* Wir beraten Sie ganz seriös und unverbindlich. Gemeinsam finden wir einen Weg zu Ihrem neuen Traumfahrzeug.
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* Ob fertig produziert oder im Zulauf mit Umsetzungsmöglichkeit Ihrer Wunschkonfiguration: Wir machen es möglich!
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website
www.campingwelt-a30.de
Wohnmobil und Wohnwagen mieten – Urlaub grenzenlos erleben
Mit unserer Wohnmobilvermietung kein Problem!
Wir haben eine große Auswahl an Mietfahrzeugen für Sie zur Verfügung.
Ganz egal, wie und mit wem Sie ihren Campingurlaub verbringen möchten – das passende Fahrzeug finden Sie aus unserer großen Auswahl an top ausgestatteten Wohnmobilen, Wohnwagen und CamperVans.
Neben dem Mietfahrzeug bieten wir viele Extras, die Sie problemlos buchen können.
***Sie erhalten ausschließlich Neufahrzeuge aus dem Modelljahr 2021 - frisch ab Werk für Ihren nächsten Urlaub!
***
Das tatsächliche Fahrzeug kann unter Umständen geringfügig abweichen (u.a. Motorisierung oder Polster).
Grundriss und Ausstattung (wie Markise & Rückfahrkamera) bleiben wie angeboten.
***
Bitte beachten Sie das zulässige Gesamtgewicht und die Fahrzeugklassen Ihres Führerscheins.
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Alle Mietfahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Hunde dürfen mitgenommen werden. Es wird eine Tagespauschale i.H.v. 10,- € berechnet.
Ausstattungen
- Rußpartikelfilter
- ABS
- Zentralverriegelung
- ESP
- Servolenkung
- Markise
- Standheizung Fahrerhaus
- Klimaanlage
Allgemeine Mietbedingungen - Campingwelt A30 GmbH, Röntgenstraße 25, 48432 Rheine
1.
Der Mietpreis berechnet sich aus der gültigen
Preisliste oder dem individuellen Angebot. Die Mietlänge ergibt sich aus den
Miettagen,
wobei der Abhol- und der Rückgabetag als ein Miettag gilt.
2.
Die Anzahlung beträgt 20% des Gesamtpreises
(inkl. Übergabepauschale) und ist bis 10 Tage nach Erhalt der Bestätigung
zu leisten. Der
Restbetrag ist vier Wochen vor Mietbeginn zu entrichten. Die Kaution spätestens
bei Abholung.
3.
Der Vermieter schließt eine
Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug ab. Die Höhe der Selbstbeteiligung
beträgt 1000,- €.
Die Kaution für
den Fall eines vom Mieter verursachten Unfalls bzw. Fahrzeugbeschädigung, sowie
für fehlende Gegenstände oder vom Mieter beschädigte Innenausstattung beträgt 1000,-
€. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgegeben wird der Betrag erstattet. Diese
Rückzahlung enthebt den Mieter aber nicht von der Haftung für versteckte, bei
der Rückgabe nicht sofort festgestellter Beschädigungen.
4.
Alle 2000 Kilometer ist der Ölstand zu prüfen
und ggf. ist Öl nachzufüllen.
Ist ein Schaden
gleich welcher Art entstanden, bitten wir um sofortige Benachrichtigung.
Fehlende
Gegenstände und vom Mieter beschädigte Innenausstattung müssen voll ersetzt
werden. Fehlende Autoradios mit Codekarte oder sonstigen
Sicherungsvorkehrungen, können nur gegen Vorlage der Code-Karte oder
entsprechendem ersetzt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt Veränderungen am
Fahrzeug vorzunehmen. Das Anbringen von Aufklebern ist zu
unterlassen.
Dies gilt nicht für Mautplaketten. Es darf nur die Windschutzscheibe beklebt
werden. Die Aufkleber sind vom Mieter wieder zu entfernen, ansonsten werden
10,- € pro Aufkleber berechnet.
5.
Der Vermieter kann sämtliche Forderungen an den
Mieter sofort mit der Kaution verrechnen. Hierzu gehören insbesondere die
Verrechnung von
Ersatzansprüchen wegen Beschädigung des Mietobjektes, die Verrechnung von
Ersatzansprüchen wegen Fehlen oder Beschädigungen von Gegenständen des
Mietobjektes und die Kosten für nicht durchgeführte Reinigungen.
Das Fahrzeug
ist innen gereinigt zurückzugeben, andernfalls berechnen wir 150,- €. Bei extremer
Verschmutzung wird nach Aufwand berechnet. Für eine nicht gereinigte Toilette
stellen wir 150,- € in Rechnung. Die Außenreinigung erfolgt durch den
Vermieter. Die Beträge werden von der hinterlegten Kaution einbehalten. Führt
der Mieter Reinigungsarbeiten selbst durch,
so haftet er
auch für entstandene Schäden, z.B. zerkratzte Scheiben, Kratzer im Lack o.ä.
Die Mitnahme
von Haustieren in den Mietfahrzeugen ist strengstens verboten. Werden trotz Verbot
Haustiere mitgeführt, wird eine Reinigungspauschale von 500,00 € berechnet. Wird
die Haustier-Mitnahme erst durch den Folgemieter festgestellt und bricht dieser
seinen Urlaub aufgrund einer Tierhaar-Allergie ab, so werden dem Vormieter
sämtliche Ausfallkosten in Rechnung gestellt.
6.
Durch die seitens des Vermieters abgeschlossene
Kaskoversicherung wird die Haftung des Mieters nicht berührt. In den Fällen,
in denen die
Versicherung den Schaden nicht ausgleicht und der Schaden im Zeitraum des Mietverhältnisses
entstand, haftet
der Mieter bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Rückgriffsansprüche des Vermieters gegenüber
Dritten bleiben von dieser Vorschrift unberührt. Primär haftet in jedem Fall
der Mieter. Bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe ist ein vereidigter
Sachverständiger zu bestellen. Die Kosten des Gutachtens werden in die
Schadenshöhe miteingerechnet.
7.
Sollte das vereinbarte Fahrzeug aus irgendeinem
Grund nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter berechtigt, ein Ersatzfahrzeug
zu stellen.
Soweit der Rücktritt nicht auf einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung des
Vermieters oder des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Vermieters beruht, bestehen insoweit keine Schadensersatzansprüche des Mieters
gegenüber dem Vermieter.
8.
Im Mietvertrag ist der Termin der Rückgabe an
den Vermieter vereinbart. Wird das Mietobjekt verspätet zurückgegeben und der
Mieter hat die Gründe dafür zu vertreten, so tritt der Mieter auch für alle
Folgekosten wie z.B. Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges oder Preisnachlässe für
den Folgemieter, falls kein gleichwertiges Fahrzeug beschafft werden kann, ein.
Dies gilt auch, wenn der Mieter den während der Mietzeit entstandenen Schaden
nicht rechtzeitig meldet und sich daraus Probleme bei den Folgemietern ergeben.
Die Beweislast, dass der Mieter den Vermieter nicht erreichen konnte, liegt
beim Mieter.
9.
Für vom Mieter verursachte Unfälle oder Schäden
übernimmt der Vermieter nur eine Haftung in dem Rahmen, in dem die Versicherung
des Vermieters Schäden ausgleicht. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet
der Mieter auch für Folgeschäden, die dem Vermieter entstehen und nicht durch
eine Versicherung ausgeglichen werden.
10.
Das Mietobjekt wird vom Mieter am vereinbarten
Übergabeort abgeholt und muss auch am vereinbarten Übergabeort wieder zurückgegeben
werden. Auf besonderen Wunsch kann das Fahrzeug, nach vorheriger Vereinbarung
und gegen Berechnung überführt werden. Die Kosten für den An- und Rücktransport
werden zusammen mit dem Mietpreis im Voraus entrichtet oder werden mit der hinterlegten
Sicherheitsleistung verrechnet. Bei der Überführung auf Wunsch oder
Veranlassung des Mieters, haftet der Vermieter für diesbezüglich eintretende
Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
11.
Bei Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter
vor vereinbartem Mietbeginn, sind folgende Anteile des Mietpreises laut
Reservierungsdaten zu zahlen: bis 60 Tage 20%, bis zu 21 Tage 50%, weniger als
21 Tage 80%. Wird das Fahrzeug verschuldet oder unverschuldet vom Mieter nicht
zum vereinbarten Zeitpunkt oder überhaupt nicht abgeholt, so gilt dies als
Rücktritt und der gesamte Mietpreis wird zur Zahlung durch den Mieter fällig.
12.
Damit das Kostenrisiko bei Rücktritt durch den
Mieter gemindert werden kann, wird dem Mieter dringend empfohlen, eine
Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Bei der Vermittlung sind wir
gerne behilflich.
13.
Bei Rückgabe des Mietobjekts vor Ablauf der
vereinbarten Mietzeit, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Wird das Fahrzeug ohne
triftigen Grund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, so wird für
jeden angefangenen Überziehungstag der doppelte Tagesmietpreis (entsprechend
dem Mietpreis für den letzten vereinbarten Miettag) fällig. Als triftige Gründe
sind anzusehen: Fahruntüchtigkeit des Fahrzeuges durch Unfall, Diebstahl oder
Brand, sowie technischen Defekt und erhebliche Verletzung
oder Erkrankung
des Mieters. In jedem Fall hat der Mieter dem Vermieter gegenüber eine
Benachrichtigungspflicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt, an dem sich die
Verspätung andeutet. Keine triftigen Gründe sind z.B. Streik von Fährpersonal
etc. Naturereignisse wie Überschwemmung etc. oder öffentlicher Aufruhr und
Verkehrsstaus. In diesen Fällen ist es Pflicht des Mieters, durch rechtzeitiges
Antreten der Heimreise für eine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeuges zu
sorgen.
Stand: Oktober 2019
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Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 9:00 - 18:00 Uhr
Sa.: 9:00 - 13:00 Uhr
- Jens Niedick (Mietfahrzeuge Caravans; Mietfahrzeuge Reisemobile; Reisemobile Gebrauchtfahrzeuge; Reisemobile Neufahrzeuge; Wohnwagen Gebrauchtfahrzeuge; Wohnwagen Neufahrzeuge)
Tel.: 05971 / 166 393 0
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Fachkundige Beratung durch unser geschultes Personal ist für uns genauso selbstverständlich wie
ein sorgsamer Umgang mit Ihrem Fahrzeug in unserer Werkstatt.
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Anbieterkennzeichnung
Handelsregister | Steinfurt |
Handelsregister-Nummer | 10707 |
UsSt-ID nach §27a UStg | DE814798862 |
Vertretungsberechtigt | Klaudia Niedick |