Caravelair Alba 496 Family Style
Beschreibung
Mieten Sie unseren Caravelair Alba 496 Family und genießen Sie Freiheit pur!
Wie läuft es ab?
1. Sie fragen den Wohnwagen telefonisch oder per Nachricht an.
2. Wir prüfen und reservieren Ihren Wunschtermin und lassen Ihnen ggf. den Mietvertrag vorab per Mail zukommen.
3. Bei Fahrzeugübernahme benötigen wir vom Fahrer einen gültigen Ausweis und einen Führerschein der Fahrzeugklasse BE (Anhänger bis 3,5To.)
4. Eine Kaution in Höhe von 1.000,00€ ist in Bar zu hinterlegen!
Ausstattungsdetails:
- GFK-Polyesterwände
- AKS3400
- Stoßdämpfer
- E-Rad-Halterung im Gaskasten
- Serviceklappe
- Außendekor "Style"
- Truma Therme 5Ltr.
- Ausziehbare Duscharmatur
- Duschvorhang
- Frischwassertank 50 Liter
- Abwassertank rollbar
- Panoramadachfenster
- hochwertige Eingangstüre mit Mülleimer
- Polstervariante Comfort Sidney
- Komfort Kaltschaummatratzen 15cm
- LED-Spots bei Sitzgruppe
- 150 Liter Kompressor Kühlschrank
- 2 x 11Kg Alu-Gasflasche
- Stromadapter CEE für den Campingplatz
- Wasserschlauchset
Optional können ein Tisch- und Stuhlset gebucht werden.
Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!
HINWEIS
Trotz sorgfältiger Überprüfung aller Details in unserem Angebot kann es vorkommen, dass sich Fehler einschleichen. Teilweise werden diese durch Übertragungsfehler in den Systemen der verschiedenen Plattformanbieter verursacht. Daher möchten wir darauf hinweisen, dass sich alle Angaben ohne Gewähr verstehen und keinen Rechtsanspruch darstellen.
Die hier gemachten Angaben sind ohne Gewähr und stellen somit keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Alle Änderungen ohne Gewähr. Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ausstattungen
- Antischlingerkupplung
- Antischlingerkupplung AKS
- Ersatzradhalter im Gaskasten
- Stoßdämpfer
- Tempo 100 Zulassung
- Ausstellfenster
- Außenstauraumklappe
- GFK-Aufbauwände
- GFK-Dach
- Hebe-Kippfenster
- Mini-Heki
- Verdunkelungs- und Fliegenschutzrollos
- Vorzeltleuchte
- LED-Beleuchtung
- Umbaubett
- Gasheizung
- 3-Flammkocher
- Kompressor-Kühlschrank
- Kühlschrank mit Frostfach
- Abwasser-Rolltank
- Cassetten-Toilette
- Dusche
- Frischwassertank
- Warmwasser
- Warmwassertherme
- Gasflaschenkasten für: 2x11 kg Fl.
- 1. Hand
Technische Daten
Hersteller/Baureihe | Caravelair Alba |
Schlafplätze | 6 |
Betten | Etagenbett Doppelbett quer |
Liegeflächen | Bug (140 x 210) Etagenbett (85 x 185) Mitte (100 x 170) |
Abmessungen | L 670 cm x B 230 cm x H 215 cm |
Leergewicht | 1029 kg |
techn. zul. Gesamtgewicht | 1500 kg |
Zuladung | 394 kg |
Modelljahr | 2022 |
Allgemeine Mietbedingungen für Wohnmobile und Caravans
1. Reservierung und Rücktritt
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter
verbindlich, sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis
geleistet hat. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des
vereinbarten Mietpreises zu zahlen, der Rest bei Fahrzeugübernahme. Bei
Rücktritt vom Vertrag sind bis 90 Tage vor dem 1. Miettag 10 %; bis 30 Tage 50
% und weniger als 30 Tage 90 % des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag
als Rücktrittskosten zu bezahlen. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so gilt
dies ebenfalls als Rücktritt. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu
benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung.
Die Änderungspauschale für den Mietvertrag beträgt € 50,-. Sollte dem Vermieter
aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen (z.B.
Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.) so behält sich der
Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen.
Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen
Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem
Gebrauch. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den
Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem
vereinbarten Mietzins richtet. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem
vereinbarten Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn
der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Durch Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann sich der Mieter nach den Allgemeinen
Bedingungen dieser Versicherung gegen die Rücktrittskosten schützen.
2. Mietpreise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
3. Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, ist eine
Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Bei
Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die etwa
zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis und die Kaution sind
spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs zum Mietbeginn fällig.
4. Übernahme und Rückgabe
Grundsätzlich behalten wir uns vor, anstatt des gebuchten Modells ein in den
wesentlichen Merkmalen vergleichbares Modell gleicher oder höherer Preisklasse
bereitzustellen. Das Fahrzeug ist zum Mietbeginn auf dem Gelände des Vermieters
zu übernehmen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, steht das Reisemobil bei
Wochenmieten freitags zwischen 15.30 Uhr und 17:30 Uhr zur Abholung bereit und
muss am Rückgabetag freitags bis spätestens um 10.00 Uhr zurückgebracht werden.
Für Wohnwagen ist die Abholung samstags zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr und
Rückgabe freitags bis 16:00 Uhr. Bei Kurzmieten kann das Fahrzeug ab 9.00 Uhr
abgeholt und muss bis 17.00 Uhr zurückgegeben werden.
5. Kaution
Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in
unbeschädigtem Zustand eine Kaution in Höhe von 1.000,- € mit EC-Karte oder bar
hinterlegt werden.
Zum Beginn der Miete wird eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs erstellt, in
der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Der Mieter ist
verpflichtet, neue Schäden am Fahrzeug dem Vermieter unverzüglich (innerhalb
von 24h) mitzuteilen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in
unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten
Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution.
Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand und vollgetankt übergeben. Es muss
vollgetankt, innen frisch gereinigt und mit geleertem Toiletten- und
Abwassertank zurückgegeben werden. Wird das Fahrzeug innen schlecht oder nicht
gereinigt zurück gegeben, berechnen wir eine Pauschale von € 150,- und für die
Leerung der Toilette € 75,-. Außenwäsche erfolgt durch uns und ist in der
Servicepauschale enthalten. Es bleibt beiden Parteien vorbehalten, einen
höheren oder niedrigeren Aufwand nachzuweisen.
6. Führungsberechtigte
Das Alter des Mieters und Fahrers muss mindestens 23 Jahre betragen und der
Fahrer muss die für das Mietfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis seit
mindestens 3 Jahren besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den
im Mietvertrag angegebenen Fahrern und den beim Mieter angestellten
Berufsfahrern gelenkt werden. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeuges. Dem
Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen
Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht
entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur
Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht
des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder
für sonstige gewerbliche Zwecke, außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind,
zu verwenden.
7. Schutzbrief für Wohnwagen
Der Mieter muss zum Zwecke der Rückholgarantie im Schadensfall für die gesamte
Mietdauer einen Inlands- oder Auslandsschutzbrief für seinen Zugwagen mit
Anhänger abschließen. Alternativ kann man auch eine Rückholversicherung für den
Wohnwagen (z.Bsp. über den ADAC) abschließen.
8. Obhutspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die
Betriebsanleitungen des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte genauestens zu
beachten, die Wartungs-/Servicefristen einzuhalten sowie das Fahrzeug
ordnungsgemäß zu verschließen.
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder (außer
Bulgarien/Rumänien) möglich. Der Mieter verpflichtet sich, die bestehenden
Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Insbesondere hat er
sich vor Antritt der Reise über Mautgebühren zu informieren und deren
Abrechnung zu sichern. Für einzelne europäische/außereuropäische Länder wie
z.B. Türkei oder Marokko bietet die Versicherung nur Haftpflichtschutz und
dürfen deshalb nicht bereist werden.
9. Wartung und Reparatur
Die Kosten der laufenden Unterhaltung des Mietfahrzeugs, z.B. Betriebsstoffe,
Öle, etc. trägt der Mieter; die Kosten für vorgeschriebene Wartungsdienste und
notwendige Verschleißreparaturen trägt der Vermieter.
Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des
Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 150,00
ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag
gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der
entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe
Ziffer 10).
Im Falle eines Defekts am Basisfahrzeug muss die 24h-Servicenummer des
Basisfahrzeug-Herstellers angerufen werden und es müssen die Anweisungen der
Service-Zentrale eingehalten werden. Hält sich der Mieter nicht an diese
Anweisungen trägt er die anfallenden Kosten selbst.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges in
vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfallschäden und Diebstahl haftet der Mieter nur
in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der abgeschlossenen Versicherung.
Vollkasko € 1.500,00 pro Schadensfall; Teilkasko (Unwetterschäden/Hagel, Diebstahl,
Glasbruch etc.) mit € 300,00 pro Schadensfall. Der Mieter haftet jedoch für
Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet,
insbesondere weil der Mieter (oder der Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch alkohol- oder
drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden,
die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 - Durchfahrtshöhe - gemäß § 41 Abs. 2
Ziff. 6 StVO verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine
Pflichten gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls
voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des
Schadenfalls. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der
Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zwecken oder
durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind.
Haftpflichtschäden im Ausland werden als Vollkaskoschaden abgerechnet, sofern
die Schadensregulierung nicht verbindlich gesichert ist.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm
zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadenersatz, begrenzt auf das
3-fache des vereinbarten Nettomietzinses. Der Vermieter ist berechtigt,
innerhalb 3 Tagen ein dem reservierten Fahrzeug gleichwertiges Ersatz-Fahrzeug
am Firmensitz des Vermieters in Stuttgart zur Verfügung zu stellen, wenn das
Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung
steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten
hat, ausfällt. Für mittelbare Schäden (z.B. verlorene Urlaubszeit) haftet der
Vermieter nicht. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen
verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.
12. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen
Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei
selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter,
den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische
Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich
einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu
erstatten. Der Unfallbericht muß insbesondere Namen und Anschrift der
beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen und
die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der
Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter
telefonisch zu unterrichten.
13. Speicherung von Personaldaten
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im
Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm
selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutz-gesetzes zu
verarbeiten. Der Vermieter ist berechtigt, die Daten des Mieters an die den Mietwagen
finanzierende Bank zu übermitteln, damit diese die Verwendung des
sicherungsübereigneten Fahrzeugs jederzeit durch geeignete Maßnahmen,
insbesondere auch durch eine telefonische Rückfrage bei dem jeweiligen Mieter,
prüfen kann. Eine andere Nutzung der Kundendaten durch die Bank ist
ausdrücklich untersagt.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien
Kaufleute sind, oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei
nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der Zivilprozess-Ordnung verlegt oder der Wohnsitz zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für
Wechsel und Scheckverfahren.
15. Schlussbestimmung
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die
Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen
müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden
kann. Zwingend gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
1 |
2 |
3 |
Hauptsaison (min. 3 Tage)
59,00 €
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3 |
Ferien Bayern (min. 3 Tage)
59,00 €
1 |
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3 |
Bereits belegt
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Ihre Auswahl
Öffnungszeiten
Sommeröffnungszeiten (März - Oktober):
Montag - Freitag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Winteröffnungszeiten (November - Februar):
Montag - Freitag: 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Samstag: geschlossen
- CCM Verkaufsteam (Mietfahrzeuge Caravans; Mietfahrzeuge Reisemobile; Reisemobile Gebrauchtfahrzeuge; Reisemobile Neufahrzeuge; Verkauf; Wohnwagen Gebrauchtfahrzeuge; Wohnwagen Neufahrzeuge)
Tel.: 09323 / 922 300 4
INZAHLUNGNAHME
Gerne nehmen wir Ihr aktuelles Fahrzeug in Zahlung. Bitte beachten Sie hierbei, dass wir als Händler einen anderen Ankaufspreis zugrunde legen als bei einem Privatverkauf.
FINANZIERUNG
Durch unsere beiden Partner Consors Finanz und Santander Consumers Bank können wir Ihnen ein perfekt auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Finanzierungsangebot unterbreiten. Abwicklung erfolgt komplett in unserem Haus, ohne umständliche Telefonate und viel Bürokratie. Auch ohne Anzahlung und bis zu einer Laufzeit von 150 Monaten möglich.
GARANTIE
BIS ZU 36 MONATE PREMIUM-GARANTIE (Gebrauchtfahrzeuge) Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus bieten wir Ihnen gegen Aufpreis eine umfangreiche Premium-Garantie mit bis zu 36 Monaten Laufzeit an. Die Garantie Produkte stellen wir Ihnen bei einer Beratung gerne detailliert vor.
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Alle Änderungen ohne Gewähr. Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten.
Camping Center Mainfranken – WIR SIND CAMPING
Anbieterkennzeichnung
Handelsregister | Würzburg |
Handelsregister-Nummer | 12717 |
UsSt-ID nach §27a UStg | DE 3000 1935 |
Vertretungsberechtigt | Ralf Reiniger, Jens Anacker |