Mooveo TEI 70DH
Beschreibung
Hallo ich bin das neue Waumobil " Eevi" in der Flotte der Mietstation Waumobil Bremen.Der Name "Eevi" kommt aus dem finnischen und bedeutet "leben" oder "lebendig"
Ich freue mich auf viele tolle Urlaube mit euch und euren Fellnasen.
Ich bin etwas ganz besonderes, denn mein Grundriss ist anders als bei meinen Geschwistern und deswegen auch für große Hunde hervorragend geeignet.
Großer Wohnbereich mit viel Platz + 2 zusätzliche Sitzplätze in Fahrtrichtung.
• Große geräumige Küche mit großem Fenster und großem Kühlschrank
• Badezimmer mit großem Spiegel
• XXL-Hubbett 160 x 200 absenkbar auf 80 cm über Boden
• Großer Ankleidebereich
Einfach top: die hundegerechte Ausstattung!
Ihre tierischen Begleiter freuen sich über ein Willkommens-Päckchen, Wasser- und Fressnäpfe und vieles mehr, Herrchen und Frauchen wiederum über ein Erste-Hilfe-Päckchen mit Zeckenzange etc., spezielles Hundegeschirr auf Wunsch für den sicheren Transport, die Anleinhilfe WauButler, eine Kofferraumgarage als Ruheort oder zum „Abtropfen“ nach einer Wanderung – und noch vieles mehr, was Hunden und Besitzern den Alltag erleichtert.
Unsere Waumobile haben einen eingebauten Durchgang, damit sich die Hunde gemütlich zurückziehen können, sowie ein Klappgitter – so haben die Hunde während des Aufenthalts einen eigenen Bereich, in den Sie sich auch mal zurückziehen können.
Einige Waumobile sind mit einer Anhängerkupplung ausgestattet und können Pferdehänger und auch Hundehänger ziehen, z.B. für den Aufenthalt während Turnieren, ebenso natürlich auch Anhänger für Boote und Motorräder.
Bilder sind Beispielbilder.
Tippfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Ausstattungen
- schwarzer Kühler- & Scheinwerferrahmen
- ABS
- Airbag Beifahrer
- Airbag Fahrer
- Alufelgen
- Anhängerkupplung
- Außenspiegel beheizbar
- Außenspiegel elektrisch
- Elektr. Fensterheber
- ESP
- ESP inkl. Hill-Holder
- Fahrerhausteppich
- Lederlenkrad
- Multifunktionslenkrad
- Pilotensitze
- Servolenkung
- Tagfahrlicht LED
- Tempomat
- Zentralverriegelung
- 2. Garagentür
- Aufstelldach
- Ausstellfenster
- Außenstauraumklappe
- Doppelboden
- Einstiegstufe elektrisch
- Fahrerhaustür
- Fahrradträger für 4 Räder
- GFK-Aufbauwände
- GFK-Dach
- Heckgarage
- Markise
- Midi-Heki
- Rahmenfenster
- Verdunkelungs- und Fliegenschutzrollos
- Vorzeltleuchte
- Lattenrost
- Ambiente-Beleuchtung
- Fahrerhaus-Verdunklungssystem
- Fahrerhaussitze drehbar
- Kleiderschrankbeleuchtung
- LED-Beleuchtung
- Gasheizung
- Klimaanlage FH manuell
- 3-Flammkocher
- Elektroanzündung Kocher
- AES-Kühlschrank
- Kühlschrank mit Frostfach
- Cassetten-Toilette
- Dusche
- Frischwassertank
- Warmwasser
- Gasflaschenkasten für: 2x11 kg Fl.
- Flachbildschirm
- MP3 Spieler
- Bluetooth Fahrerhaus
- DAB Radio
- Navigationssystem
- Rückfahrkamera
- SAT-Anlage automatisch
- TV
- TV-Halter schwenkbar
- Einparkhilfe hinten
- Solaranlage
- Zusatzbatterie
Technische Daten
Hersteller/Baureihe | Mooveo TEI |
Aufbauart | Teilintegriert |
Sitze mit Gurt | 4 |
Schlafplätze | 4 |
Betten | Hubbett |
Liegeflächen | Hubbett (200 x 160) weiteres Bett (200 x 125) |
Abmessungen | L 699 cm x B 230 cm x H 293 cm |
Leergewicht | 3015 kg |
techn. zul. Gesamtgewicht | 3500 kg |
Modelljahr | 2022 |
Getriebe | Schaltgetriebe |
Leistung | 103 KW / 140 PS |
Umweltplakette | grün |
Kraftstoff | Diesel |
Führerscheinklasse | B |
Mietbedingungen download

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Sparsaison (min. 5 Tage)
110,00 €
Frühbucherrabatt 5% bis 250 Tage vorher
Langzeitrabatt 6% ab 28 Tage Miete
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Zwischensaison (min. 5 Tage)
130,00 €
Frühbucherrabatt 5% bis 250 Tage vorher
Langzeitrabatt 6% ab 28 Tage Miete
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Hauptsaison (min. 10 Tage)
145,00 €
Frühbucherrabatt 5% bis 250 Tage vorher
Langzeitrabatt 6% ab 28 Tage Miete
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Bereits belegt
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keine Ausgabe/Rücknahme möglich
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keine Vermietung möglich
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Ihre Auswahl
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 10 - 17
Samstag: 10 - 14
und nach Vereinbarung
- Tina K. Stietenroth (Mietfahrzeuge Caravans; Mietfahrzeuge Reisemobile; Reisemobile Gebrauchtfahrzeuge; Reisemobile Neufahrzeuge)
Tel.: 04222 / 404 480 0
Anbieterkennzeichnung
Handelsregister | HRA |
Handelsregister-Nummer | 207037 |
UsSt-ID nach §27a UStg | DE320226954 |
rechtlicher Hinweis: § 5Allgemeine Informationspflichten (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen, 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, 3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, 4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer, 5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören, b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind, 6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer, 7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber, 8. bei audiovisuellen Mediendiensteanbietern die Angabe a) des Mitgliedstaats, der für sie Sitzland ist oder als Sitzland gilt sowie b) der zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden. (2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. § 18 Informationspflichten und Auskunftsrechte (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. Name und Anschrift sowie 2. bei juristischen Personen auch Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten. (2) 1Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. 2Werden mehrere Verantwortliche benannt, ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. 3Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer 1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, 2. die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht durch Richterspruch verloren hat, 3. unbeschränkt geschäftsfähig ist und 4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann. 4 Satz 3 Nr. 3 und 4 gilt nicht für Jugendliche, die Telemedien verantworten, die für Jugendliche bestimmt sind. (3) 1Anbieter von Telemedien in sozialen Netzwerken sind verpflichtet, bei mittels eines Computerprogramms automatisiert erstellten Inhalten oder Mitteilungen den Umstand der Automatisierung kenntlich zu machen, sofern das hierfür verwandte Nutzerkonto seinem äußeren Erscheinungsbild nach für die Nutzung durch natürliche Personen bereitgestellt wurde. 2Dem Inhalt oder der Mitteilung ist der Hinweis gut lesbar bei- oder voranzustellen, dass dieser oder diese unter Einsatz eines das Nutzerkonto steuernden Computerprogrammes automatisiert erstellt und versandt wurde. 3 Ein Erstellen im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht nur vor, wenn Inhalte und Mitteilungen unmittelbar vor dem Versenden automatisiert generiert werden, sondern auch, wenn bei dem Versand automatisiert auf einen vorgefertigten Inhalt oder eine vorprogrammierte Mitteilung zurückgegriffen wird. (4) Für Anbieter von Telemedien nach Absatz 2 Satz 1 gilt § 5 entsprechend. |