Parkplatz
Bild 1: Malibu Comfort 640 LE Charming Coupé
Bild 2: Wohnmobil mieten in Iphofen
Bild 3: Malibu mieten in Iphofen
Bild 4: Wohnmobil von Malibu mieten in Iphofen
Bild 5: Wohnmobil in Iphofen online mieten
Bild 6: in Iphofen Wohnmobil mieten
Bild 7: Malibu Wohnmobil in Iphofen mieten
Bild 8: Wohnmobil für 2 Personen in Iphofen mieten
Bild 9: Malibu Comfort 640 LE Charming Coupé
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Bild 11: Malibu mieten in Iphofen
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Bild 23: Malibu Wohnmobil in Iphofen mieten
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97346 Iphofen

Malibu Comfort 640 LE Charming Coupé

Sitzplätze
4
Schlafplätze2

Beschreibung

Mieten Sie unseren Malibu Van 640 LE Charming Coupé und genießen Sie Freiheit pur!


für 109,- Euro pro Tag

inkl. 150 Freikilometer pro Tag


Folgendes Zubehör ist enthalten:


- 1 Set Auffahrkeile

- 1 Set Stromkabel (CEE Fahrzeug + CEE Campingplatz + Verlängerungskabel)

- 1 Set Wasserschlauch inkl. Adapter

- Toilettenchemie und Toilettenpapier

- 2 x 11 Kg Gasflasche (Alu oder Stahl)

- 1 Tisch & 4 Stühle (optional)

Ausstattungshighlights:

- Mediacenter mit Navigationssystem

- Rückfahrkamera

- Fahrradträger für 2 E-Bikes (Van Bike 2)

- 2 x 100 Wp Photovoltaikanlage

- vollautomatische Sat-Anlage

- 22" TV inkl. Schwenkhalter

- Dachmarkise Dometic

- 180Ah Lithium-Power-Batterie

- 2.0 kW Sinus-Wechselrichter

- Truma Duo Control CS

- SOG-Toilettenentlüftung


- LED Vorzeltleuchte, dimmbar

- Gas-Außendose


HINWEIS

Trotz sorgfältiger Überprüfung aller Details in unserem Angebot kann es vorkommen, dass sich Fehler einschleichen. Teilweise werden diese durch Übertragungsfehler in den Systemen der verschiedenen Plattformanbieter verursacht. Daher möchten wir darauf hinweisen, dass sich alle Angaben ohne Gewähr verstehen und keinen Rechtsanspruch darstellen.

Die hier gemachten Angaben sind ohne Gewähr und stellen somit keine zugesicherten Eigenschaften dar.

Alle Änderungen ohne Gewähr. Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten.


Camping Center Mainfranken – WIR SIND CAMPING

Ausstattungen

  • ABS
  • Airbag Beifahrer
  • Airbag Fahrer
  • Alufelgen
  • ASR
  • Außenspiegel beheizbar
  • Außenspiegel elektrisch
  • Elektr. Fensterheber
  • ESP
  • ESP inkl. Hill-Holder
  • Feder verstärkt
  • Lederlenkrad
  • Pilotensitze
  • Reifen neuwertig
  • Rußpartikelfilter
  • Servolenkung
  • Tagfahrlicht
  • Tagfahrlicht LED
  • Tempomat
  • Wegfahrsperre
  • Zentralverriegelung
  • Ausstellfenster
  • Einstiegstufe elektrisch
  • Fahrerhaustür
  • Fahrradträger für 2 Räder
  • Markise
  • Midi-Heki
  • Mini-Heki
  • Verdunkelungs- und Fliegenschutzrollos
  • Vorzeltleuchte
  • Ambiente-Beleuchtung
  • Fahrerhaus-Verdunklungssystem
  • Fahrerhaussitze drehbar
  • Kleiderschrankbeleuchtung
  • LED-Beleuchtung
  • Insektenschutztür 1/1
  • Gasheizung
  • Klimaautomatik
  • Truma Combi für Warmwasser und Heizung
  • Umluftanlage
  • 2-Flammkocher
  • Kompressor-Kühlschrank
  • Kühlschrank mit Frostfach
  • Cassetten-Toilette
  • Cassettentoilette Thetford
  • Dusche
  • Frischwassertank
  • Sog-Toilettenlüftung
  • Warmwasser
  • Frischwassertank-Anzeige
  • Gasaußensteckdose
  • Gasflaschenkasten für: 2x11 kg Fl.
  • Gasumschaltanlage automatisch
  • Gaswarngerät
  • Bluetooth Fahrerhaus
  • DAB Radio
  • Navigationssystem
  • Rückfahrkamera
  • SAT-Anlage
  • SAT-Anlage automatisch
  • TV
  • TV-Halter schwenkbar
  • Einparkhilfe hinten
  • Solaranlage
  • Spannungswandler
  • Zusatzbatterie
  • 1. Hand
  • Scheckheft gepflegt
  • Nichtraucherfahrzeug

Technische Daten

Hersteller/Baureihe Malibu Comfort
Aufbauart Campervan
Sitze mit Gurt 4
Schlafplätze 2
Betten Einzelbett
Doppelbett längs
Liegeflächen Heck (196 x 90)
Heck (183 x 102)
Abmessungen L 635 cm x B 205 cm x H 259 cm
Leergewicht 2762 kg
techn. zul. Gesamtgewicht 3500 kg
Zuladung 553 kg
Modelljahr 2021
Getriebe Schaltgetriebe
Leistung 118 KW / 160 PS
Umweltplakette grün
Kraftstoff Diesel
Führerscheinklasse B

Allgemeine Mietbedingungen für Wohnmobile

1.      Reservierung und Rücktritt
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich, sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis geleistet hat. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen, der Rest bei Fahrzeugübernahme. Bei Rücktritt vom Vertrag sind bis 90 Tage vor dem 1. Miettag 10 %; bis 30 Tage 50 % und weniger als 30 Tage 90 % des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag als Rücktrittskosten zu bezahlen. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so gilt dies ebenfalls als Rücktritt. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Die Änderungspauschale für den Mietvertrag beträgt € 50,-. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.) so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietzins richtet. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Durch Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann sich der Mieter nach den Allgemeinen Bedingungen dieser Versicherung gegen die Rücktrittskosten schützen.

2.      Mietpreise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.

3.      Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die etwa zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis und die Kaution sind spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs zum Mietbeginn fällig.

4.      Übernahme und Rückgabe
Grundsätzlich behalten wir uns vor, anstatt des gebuchten Modells ein in den wesentlichen Merkmalen vergleichbares Modell gleicher oder höherer Preisklasse bereitzustellen. Das Fahrzeug ist zum Mietbeginn auf dem Gelände des Vermieters zu übernehmen. Übergabe- und Rückgabezeiten müssen immer individuell vereinbart werden. Grundsätzlich finden Übergaben und Rückgaben nur werktags zwischen 11:00 Uhr und 16:30 Uhr statt. Werden die vereinbarten Übergabe-/Rückgabezeiten nicht eingehalten, behalten wir uns vor, zusätzliche Tage in Rechnung zu stellen.

5.      Kaution
Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand eine Kaution in Höhe von 1.500,- € bar hinterlegt werden.
Zum Beginn der Miete wird eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Der Mieter ist verpflichtet, neue Schäden am Fahrzeug dem Vermieter unverzüglich (innerhalb von 24h) mitzuteilen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution.
Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand und vollgetankt übergeben. Es muss vollgetankt, innen frisch gereinigt und mit geleertem Toiletten- und Abwassertank zurückgegeben werden. Wird das Fahrzeug innen schlecht oder nicht gereinigt zurück gegeben, berechnen wir eine Pauschale von € 250,- und für die Innenreinigung. Die Leerung & Reinigung der Toilette wird separat mit € 250,-. berechnet. Die Außenwäsche ist in der Servicepauschale inbegriffen. Es bleibt beiden Parteien vorbehalten, einen höheren oder niedrigeren Aufwand nachzuweisen.

6.      Führungsberechtigte
Das Alter des Mieters und Fahrers muss mindestens 23 Jahre betragen und der Fahrer muss die für das Mietfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis seit mindestens 3 Jahren besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern und den beim Mieter angestellten Berufsfahrern gelenkt werden. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeuges. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke, außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind, zu verwenden.

7.      Schutzbrief für Wohnwagen
Der Mieter muss zum Zwecke der Rückholgarantie im Schadensfall für die gesamte Mietdauer einen Inlands- oder Auslandsschutzbrief für seinen Zugwagen mit Anhänger abschließen. Alternativ kann man auch eine Rückholversicherung für den Wohnwagen (z.Bsp. über den ADAC) abschließen.

8.      Obhutspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte genauestens zu beachten, die Wartungs-/Servicefristen einzuhalten sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder (außer Bulgarien/Rumänien) möglich. Der Mieter verpflichtet sich, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Insbesondere hat er sich vor Antritt der Reise über Mautgebühren zu informieren und deren Abrechnung zu sichern. Für einzelne europäische/außereuropäische Länder wie z.B. Türkei oder Marokko bietet die Versicherung nur Haftpflichtschutz und dürfen deshalb nicht bereist werden.

9.      Wartung und Reparatur
Die Kosten der laufenden Unterhaltung des Mietfahrzeugs, z.B. Betriebsstoffe, Öle, etc. trägt der Mieter; die Kosten für vorgeschriebene Wartungsdienste und notwendige Verschleißreparaturen trägt der Vermieter.
Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 150,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 10).
Im Falle eines Defekts am Basisfahrzeug muss die 24h-Servicenummer des Basisfahrzeug-Herstellers angerufen werden und es müssen die Anweisungen der Service-Zentrale eingehalten werden. Hält sich der Mieter nicht an diese Anweisungen trägt er die anfallenden Kosten selbst.

10.    Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges in vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfallschäden und Diebstahl haftet der Mieter nur in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der abgeschlossenen Versicherung. Vollkasko € 1.500,00 pro Schadensfall; Teilkasko (Unwetterschäden/Hagel, Diebstahl, Glasbruch etc.) mit € 1.500,00 pro Schadensfall. Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder der Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 - Durchfahrtshöhe - gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadenfalls. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Haftpflichtschäden im Ausland werden als Vollkaskoschaden abgerechnet, sofern die Schadensregulierung nicht verbindlich gesichert ist.

11.    Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadenersatz, begrenzt auf das 3-fache des vereinbarten Nettomietzinses. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb 3 Tagen ein dem reservierten Fahrzeug gleichwertiges Ersatz-Fahrzeug am Firmensitz des Vermieters in Iphofen zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, ausfällt. Für mittelbare Schäden (z.B. verlorene Urlaubszeit) haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.

12.    Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten.

13.    Speicherung von Personaldaten
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutz-gesetzes zu verarbeiten. Der Vermieter ist berechtigt, die Daten des Mieters an die den Mietwagen finanzierende Bank zu übermitteln, damit diese die Verwendung des sicherungsübereigneten Fahrzeugs jederzeit durch geeignete Maßnahmen, insbesondere auch durch eine telefonische Rückfrage bei dem jeweiligen Mieter, prüfen kann. Eine andere Nutzung der Kundendaten durch die Bank ist ausdrücklich untersagt.

14.    Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind, oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozess-Ordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Scheckverfahren.

15.    Schlussbestimmung
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingend gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt. 

1
2
3

Hauptsaison

109,00 €

1
2
3

Ferien Bayern

109,00 €

1
2
3

Bereits belegt

1
2
3

Ihre Auswahl

Camping Center Mainfranken GmbH

Alte Reichsstraße 27D -  97346  Iphofen

Öffnungszeiten

Sommeröffnungszeiten (März - Oktober):

Montag - Freitag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr

Samstag: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr


Winteröffnungszeiten (November - Februar): 

Montag - Freitag: 10:00 Uhr - 17:00 Uhr

Samstag: geschlossen

Ansprechpartner
  • Vanessa Milanov (Mietfahrzeuge Caravans; Mietfahrzeuge Reisemobile)

INZAHLUNGNAHME

Gerne nehmen wir Ihr aktuelles Fahrzeug in Zahlung. Bitte beachten Sie hierbei, dass wir als Händler einen anderen Ankaufspreis zugrunde legen als bei einem Privatverkauf.


FINANZIERUNG

Durch unsere beiden Partner Consors Finanz und Santander Consumers Bank können wir Ihnen ein perfekt auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Finanzierungsangebot unterbreiten. Abwicklung erfolgt komplett in unserem Haus, ohne umständliche Telefonate und viel Bürokratie. Auch ohne Anzahlung und bis zu einer Laufzeit von 150 Monaten möglich.


GARANTIE

BIS ZU 36 MONATE PREMIUM-GARANTIE (Gebrauchtfahrzeuge) Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus bieten wir Ihnen gegen Aufpreis eine umfangreiche Premium-Garantie mit bis zu 36 Monaten Laufzeit an. Die Garantie Produkte stellen wir Ihnen bei einer Beratung gerne detailliert vor.


HINWEIS

Trotz sorgfältiger Überprüfung aller Details in unserem Angebot kann es vorkommen, dass sich Fehler einschleichen. Teilweise werden diese durch Übertragungsfehler in den Systemen der verschiedenen Plattformanbieter verursacht. Daher möchten wir darauf hinweisen, dass sich alle Angaben ohne Gewähr verstehen und keinen Rechtsanspruch darstellen.

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Camping Center Mainfranken – WIR SIND CAMPING

Anbieterkennzeichnung

Handelsregister Würzburg
Handelsregister-Nummer 12717
UsSt-ID nach §27a UStg DE 3000 1935
Vertretungsberechtigt Ralf Reiniger, Jens Anacker

Weitere Details zum Angebot

D - 97346 Iphofen, Alte Reichsstraße 27
Ihr Preis109 €
Kaution1.500,00 €
Servicepauschale150,00 €
250,00 €
250,00 €
25,00 €
150,00 €
Unverbindlich merken?parken