Carado T 447
Beschreibung
Hersteller
Carado
Modell
T 447
Technische Daten
Motorleistung
96 kw/ 131 Ps
Länge
7400 mm
Breite
2320 mm
Höhe
2900 mm
Zul. Gesamtgewicht
3495 kg
Zuladung
650 kg
Schlafplätze
4
Bettenart
Einzelbetten Heck, Hubbett
Eingetragene Sitzplätze
4
Nach Annahme des Angebots gelten für Mieter die nachfolgenden Stornobedingungen:
bis zu 50 Tage vor Reiseantritt sind 40% des Mietpreises
fällig
bis zu 14 Tage vor Reiseantritt sind 50% des Mietpreises
fällig
ab 13. Tag sind 90 % des Mietpreises fällig
am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs sind 100%
des Mietpreises fällig
Mietvoraussetzungen:
Mindestalter für Mieter: 25 Jahre
Höhe der Selbstbeteiligung: Vollkasko 1.000,00
Euro, Teilkasko 1.000,00 Euro
Höhe der Kaution: 1.000,00 Euro
Zusatzoptionen - Kostenpflichtig
- Campingmöbel-Set 59,00 EUR je Anmietung
- Haustier 5,00 EUR/Tag
- Endreinigung innen: 119,00 €pro Buchung (von der Endreinigung
ausgeschlossen sind Kühlschrank, Dusche und Wc; dies ist vom Mieter
immer gereinigt zu übergeben!)
- TV -wenn verbaut- 6,00 EUR/Tag
Servicepauschale: Kosten einmalig: 149,00 EUR/je Anmietung:
Zubehör (im Rahmen der Servicepauschale) erhalten Sie von uns mit:
- 2 Gasflaschen
- Toilettenchemie
- Fahrzeugeinweisung
- Frischwasser
- Außenreinigung
- Kabeltrommel
- Auffahrkeile
- Radio/CD
- Warnwesten
- Wasserschlauch
- Stromadapter
Saisonzeiten:
Hauptsaison: 15.06.-31.08. eines jeden Jahres
Nebensaison: vor und nach der angegebenen Hauptsaison
Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit
Autohaus Rhumetal bietet Miet-Wohnmobile/“Ferienwohnung auf Rädern“
Das Gefühl von Freiheit, Unabhängigkeit und ein Hauch von Abenteuer – das reizt viele Menschen an einem Urlaub mit dem Wohnmobil. Wer das noch nie erlebt hat und ausprobieren möchte, kann sich für ein Miet-Wohnmobil aus dem Autohaus Rhumetal entscheiden. Für einen Urlaub mit dem Wohnmobil spricht einiges: Mit dieser „Ferienwohnung auf vier Rädern“ sind Nutzer unabhängig von Hotels und Wetter, weil sie den Urlaubsort jederzeit wechseln können. Außerdem können sie so manches Abenteuer bestreiten. Das in Katlenburg ansässige Autohaus Rhumetal hält in seiner Vermietflotte für jeden Geschmack etwas vor. Auf der Homepage www.rhumetal.de bietet das Autohaus eine umfangreiche Fotoshow der Vermietfahrzeuge sowie einen aktuellen Belegungsplan und Mietpreise.
Technische Daten
Hersteller/Baureihe | Carado T |
Aufbauart | Teilintegriert |
Sitze mit Gurt | 4 |
Schlafplätze | 4 |
Betten | Einzelbett Hubbett |
Abmessungen | L 740 cm x B 235 cm x H 290 cm |
techn. zul. Gesamtgewicht | 3500 kg |
Modelljahr | 2020 |
Getriebe | Schaltgetriebe |
Leistung | 103 KW / 140 PS |
Umweltplakette | grün |
Kraftstoff | Diesel |
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Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung eines Reisemobiles
Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobils Inhalt des zwischen der Firma Autohaus Rhumetal – nachstehend „Vermieter” genannt - und Ihnen – nachstehend „Mieter“ genannt - zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch! 1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt Zwischen Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere
der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch
entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das
Fahrzeug eigenverantwortlich ein. 2. Mindestalter, Höchstalter, Führerschein Der Führerschein der Klasse 3 gilt für alle Modelle. Führerscheinklasse B gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg und Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Fahrer mit Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Der
Mieter muss sich vom Kilometerstand, dem Tankstand und der
Vollständigkeit von Fahrzeugausrüstung und Mietzubehör überzeugen und dem
Vermieter allfällige Differenzen vor Antritt der Miete mit
teilen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, sämtliche für die
Abwicklung des Vertrages und die Nutzung des Mietobjektes erforderliche
Auskünfte (insbesondere Bonitäts- und Führerausweisprüfung) beim Mieter oder
bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Der Vermieter ist berechtigt eine Mietkaution
für den möglichen Fall der Beschädigung bzw. des Diebstahls des Fahrzeuges,
der Fahrzeugausrüstung oder des Mietzubehörs zu verlangen. Die Kaution wird
dem Mieter bei der Fahrzeugrückgabe rückvergütet bzw. im Fall der
Beschädigung oder des Diebstahls verrechnet. Die Mietpreise beinhalten: Voll- und Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von € 1000,00 pro Schadensfall, Kilometer laut Mietvertrag. Wartungsreparaturen, die während der Mietzeit anfallen, soweit diese nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, sind immer mit dem Vermieter abzusprechen. Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde € 25,00 € (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die der Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht termingerecht zurückbringt und dem Vermieter übergibt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß §546 BGB in Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer von 6 Tagen zu beachten. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale in Höhe von 145,00 € berechnet. Diese beinhaltet: - eine Wasserfüllung, Toilettenchemie für den gesamten Mietzeitraum, Außenreinigung des Wohnmobils, Einweisung durch einen Mitarbeiter des Autohauses Rhumetal, zwei Gasflaschen, Zubehörkiste zur Inbetriebnahme des Wohnmobils. Wir bieten eine Innenreinigung an, welche mit 99,00 € pro Vermietung abgerechnet werden kann und welche vom Mieter gebucht werden kann. Das Wohnmobil darf allerdings nicht verwohnt abgegeben werden. Die Innenreinigung bezieht sich auf einen normalen Gebrauch des Wohnmobils und setzt eine Reinigungsdauer unseres Fachpersonals von 2 Stunden voraus. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Fahrten ins Ausland /Reiseziel Fahrten ins Ausland sind nur mit der Erlaubnis des Vermieter und nur in Länder die dem Deckungsbereichs der Versicherung entsprechen, gestattet. Fährt der Mieter ins Ausland, hat sich der Fahrer/Mieter eigenständig um die für die im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeug- und anderen Ausrüstungsgegenstände zu kümmern. Der Vermieter ist nicht für das Reiseziel des Mieters verantwortlich. Der Vermieter stellt gemäss Mietvertrag ein Reisemobil für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung. Sollte ein Reiseziel nicht buchbar sein, so liegt dies nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters. Reservierung, Rücktritt und Umbuchung Reisemobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter und ausschließlich für Fahrzeuggruppen, bzw. mitreisender Personenanzahl, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich. Dem Vermieter steht es frei, den gebuchten Fahrzeugtyp entsprechend der Personenanzahl zu ändern! Nach Erhalt des Mietvertrages ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 30 % des Gesamtmietpreises, zu leisten. Die Reservierung ist dann für beide Seiten verbindlich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn fällig. Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung durch den Mieter werden folgende Stornogebühren fällig: bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 40 % des Mietpreises; vom 49. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises; ab 13. Tag 90 % des Mietpreises; am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 100 % des Mietpreises. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Die dem Mieter bestätigte Reservierung kann von diesem bis spätestens 30
Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn umgebucht werden, soweit freie
Kapazitäten vorhanden sind. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Der Vermieter behält sich vor bei eventuellem
Fehlverhalten des Kunden ebenfalls vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter hat
in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und nach
erfolgter Mietvertrags– Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. 6. Haftung, Vollkaskoschutz Der Mieter haftet gleichfalls für Schäden dann, wenn er a) die Schadensanzeige entgegen der Verpflichtung des Mieters gem. Ziff. 8 nicht unverzüglich oder nicht vollständig oder mit falschen Angaben an den Vermieter übergibt. b) oder seine Erfüllungsgehilfen Unfallflucht begangen, bei einem Unfall auf die Heranziehung der Polizei verzichtet oder falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des Schadens beeinträchtigt wurden und der Pflichtverstoß weder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Im Falle grob fahrlässiger Verletzung dieser Verpflichtungen bleibt es insoweit bei der Freistellung, als die Verletzung Einfluss weder auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der Versicherungsleistung durch den hinter dem Vermieter stehenden Versicherer noch auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gehabt hat. Die Haftungsfreistellung bezieht sich nicht auf den vereinbarten Selbstbehalt. Sie gilt nur für den Mietzeitraum. Für Verkehrs- und Ordnungsvergehen des Mieters und seiner Erfüllungsgehilfen haften diese selbst. Treffen den Vermieter Kosten und Gebühren, wird er freigestellt. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Dies gilt auch für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind. Die Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer. Für den unberechtigten Nutzer des Fahrzeugs gilt die vertragliche Haftungsfreistellung nicht. 7. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich dem Autohaus Rhumetal anzuzeigen. Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind. Verhalten bei Unfällen Er ist weiter verpflichtet, den Schaden dem Vermieter unverzüglich vorab
anzuzeigen. Ferner hat er unverzüglich, unter Verwendung des bei den
Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der in allen Punkten
sorgfältig auszufüllen ist, den Vermieter vollständig zu informieren, so dass
der Vermieter seiner Anzeigenpflicht gegenüber dem Versicherer in Wochenfrist
nachkommen kann. Schadensersatzansprüche des Mieters an den Vermieter für versteckte und
offensichtliche Mängel am Fahrzeug, die zum Zeitpunkt des Mietbeginns am
Fahrzeug bereits vorgelegen haben oder solche Mängel, die während der
Mietdauer am Fahrzeug eintreten, sind ausgeschlossen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils
ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften
und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten.
Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der
Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
Übergabe: Montag bis Freitag ab 14.00 Uhr; Rücknahme : Montag bis Samstag 9-10 Uhr, An Samstagen Übergabe ab 13.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist eine Übergabe bzw. Rücknahme nicht möglich. Nach Vereinbarung sind auch andere Übergabezeiten gegen Entgelt bei Vorhandensein des Wohnmobils möglich. Vor der Rückgabe des Fahrzeugs muss dieses innen- sofern keine Innenreinigung gebucht wurde - einwandfrei vom Mieter gereinigt werden. Sollte das nicht der Fall sein, werden dem Mieter € 150,00 in Rechnung gestellt. Falls die Toilette vom Vermieter teilweise oder komplett gereinigt werden muss, werden dem Mieter € 130,00 € in Rechnung gestellt. Bei extremer Verschmutzung des Wohnmobils (z.B. Teerflecken, befleckte Polster, Brandflecken usw.) ist der Mieter verpflichtet, die Reinigungskosten/Ersatz zusätzlich zur Endreinigung zu tragen. Die Rücknahme des Fahrzeuges wird durch die Unterschrift auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt. Auch bei gebuchter Innenreinigung sind alle Tanks (Abwasser/Frischwasser und Toilettenbox) entleert und gesäubert zurückzugeben. Das Fahrzeug ist besenrein zu übergeben. Müll entsorgen Sie bitte auf entsprechenden Camping/Stellplätzen. Die Vermietstation kann die Übergabe des Fahrzeuges vorenthalten, soweit
bis die Fahrzeug-Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende
Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen. Speicherung und Weitergabe von Personendaten Gerichtsstand |
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Nebensaison
129,00 €
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3 |
Hauptsaison
139,00 €
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2 |
3 |
Bereits belegt
1 |
2 |
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keine Ausgabe/Rücknahme möglich
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2 |
3 |
keine Vermietung möglich
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3 |
Ihre Auswahl
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Samstags 09:00 Uhr bis 14.00 Uhr
- und nach Vereinbarung auch gern außerhalb unserer Geschäftszeiten
- Diana Gerlach (Mietfahrzeuge Caravans; Mietfahrzeuge Reisemobile; Reisemobile Gebrauchtfahrzeuge; Reisemobile Neufahrzeuge)
Tel.: 05552 / 664 300 0
Katlenburg- Das Autohaus Rhumetal ist seit über 25 Jahren ein verlässlicher Partner rund um das Thema Reisemobil. Hier können nicht nur neue und gebrauchte Wohnmobile gekauft werden, man kann hier seinen Reisemobilurlaub auch im Mietmobil realisieren. Hierbei stehen unsere Mitarbeiter des Hauses mit allerlei Tipps für die Urlaubsplanung zur Verfügung. Wünsche für eine Mehrausstattung in den Wohnmobilen können wir seit einigen Jahren auch erfüllen. Ob es der Einbau einer Solaranlage, einer Aufbauklimaanlage oder einer Rückfahrkamera ist: nahezu jeder Wunsch wird in der hauseigenen Werkstatt erfüllt.
Neben dem Reisemobilgeschäft, welches das Hauptbetätigungsfeld der Firma ist, werden auch Young- und Oldtimer angeboten. Bei diesem Angebot handelt es sich um den Ursprung der Unternehmung, die bereits im Jahre 1990 gegründet wurde. Viele Fahrzeuge, die damals als normale Gebrauchtwagen erworben worden sind, können heute als automobile Raritäten in der Ausstellungshalle in der Northeimer Straße 12 a in Katlenburg bewundert werden.
Die Kaufleute, Ingo Diederichs und Stefan Gritzki gründeten im Herbst 1990 in der Osteroder Straße in Katlenburg zwei Einzelunternehmungen, aus denen wenig später das Autohaus Rhumetal hervorging. Im Jahre 1995 kam Frank Somiesky als Verkaufsberater und Einkäufer in die Unternehmung dazu.
Für die Zukunft ist geplant, die Vermietflotte weiter auszubauen, um auch in der nachfragestarken Ferienzeit immer genügend akuelle Fahrzeuge vorrätig zu haben. Für Kunden, die mit ihrem eigenen Wohnmobil eine längere Anfahrt haben oder einfach nur in unserer Gegend in ihrem eigenen Wohnmobil übernachten wollen, bietet das Autohaus Rhumetal Stellplätze mit Stromanschluss zur Verfügung. Alle Angebote werden stets aktuell auf unserer Homepage www.rhumetal.de veröffentlicht. Auf der Internetseite werden alle zum Verkauf stehenden Fahrzeuge, Wohnmobile, Young- und Oldtimer mit einer Vielzahl von Fotos angeboten. So kann sich auch ein Kunde mit nicht umfassenden Kenntnissen aufgrund der vielen Bilder schnell ein Urteil darüber bilden, ob ein bestimmtes Fahrzeug seinen Anforderungen oder Wünschen entspricht.
Das Autohaus Rhumetal vertritt seit Januar 2010 mit dem Wohnmobilhersteller CARADO als Neuwagenhändler auch die renommierte Herstellermarke "Hymer". Nun können Kunden neben dem Gebrauchtwagenvertrieb auch qualitativ hochwertige Neufahrzeuge erwerben, die ganz nach ihren Wünschen und Vorstellungen ausgewählt werden.
Telefonisch sind wir zu erreichen unter 05552-7745 oder 0171-3845138
Anbieterkennzeichnung
Handelsregister | Amtsgericht Göttingen |
Handelsregister-Nummer | HRB 130627 |
UsSt-ID nach §27a UStg | DE230164931 |
Vertretungsberechtigt | Ingo Diederichs und Stefan Gritzki |